Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Workshops

Anmeldung/Anmeldebestätigung

Die Anmeldung erfolgt schriftlich über das Anmeldeformular oder per E-Mail an
kontakt@yogavita.info. Die Anmeldung wird durch eine schriftliche Bestätigung des
Auftragnehmers rechtsverbindlich.

Teilnahmegebühren und Zahlungsbedingungen

Es gelten die jeweils zum Zeitpunkt der Anmeldung veröffentlichten Preise. Der
Betrag ist nach Erhalt der Rechnung sofort fällig.

Stornierung durch den Teilnehmer

Die Stornierung erfolgt nur schriftlich. Bei Stornierung einer Teilnahme werden
folgende Gebühren erhoben:
• bis 28 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: keine Gebühr
• 27 bis 14 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 50% der gesamten
Gebühr
• weniger als 14 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: volle
Workshopgebühr
• Bei Nichtteilnahme oder Abbruch des Seminars besteht kein Anspruch
auf Rückerstattung der Kursgebühr.
• Sollte der Workshop abgesagt werden müssen, wird der gezahlte
Teilnahmebeitrag zurückerstattet.

Haftung

Der Auftragnehmer wählt für seine Seminare in den jeweiligen Fachbereichen
qualifizierte Referenten aus. Für die Seminarinhalte und –unterlagen sowie die
Erreichung des jeweils vom Teilnehmer angestrebten Lernziels übernimmt der
Auftragnehmer jedoch keine Haftung.
Für Unfälle, Krankheiten, Diebstähle etc., die während der Durchführung des
Seminars auftreten, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung. Teilnehmende und
Mitwirkende haften im Rahmen der gesetzlichen Haftpflicht für von ihnen verursachte
Schäden.

Durchführungsänderungen durch den Auftragnehmer

Der Auftragnehmer behält sich vor, bei Eintreten besonderer, nicht vorhersehbarer
und vom Auftragnehmer nicht zu vertretender Umstände (wie Erkrankung oder
sonstiger Ausfall eines Referenten) den jeweiligen Workshop räumlich und / oder
zeitlich zu verlegen, einen anderen Referenten einzusetzen oder die Veranstaltung
abzusagen.

Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl behält sich der Auftragnehmer vor, die
jeweilige Veranstaltung zeitlich zu verlegen bzw. abzusagen. In diesem Fall bemüht
sich der Auftragnehmer, die Teilnehmer spätestens 14 Kalendertage vor der
geplanten Veranstaltung zu informieren.